In welchen Schulen ist der Schulvorstand zu wählen?
Seit dem 01.08.2007 ist grundsätzlich in jeder öffentlichen Schule ein Schulvorstand zu wählen.
Eine Ausnahme gilt für Schulen mit weniger als vier Lehrkräften. Dort nimmt die Gesamtkonferenz die Aufgaben des Schulvorstandes wahr (§ 38 b Abs. 1 Satz 5 Niedersächsisches Schulgesetz – NSchG).