Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und deren Stellvertreter bilden den Schulelternrat (SER), der für jeweils zwei Schuljahre aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n und die drei Stellvertreter/innen wählt.
Der Vorsitzende / die Vorsitzende hat besonders folgende Aufgaben:
Der SER tritt mindestens zweimal im Schuljahr zusammen, erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen und muss vor wichtigen Entscheidungen in der Schule (z.B. Einführung neuer Schulbücher) gehört werden.
Der Schulelternrat wählt für jeweils zwei Jahre aus seiner Mitte die Mitglieder für die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen.